Rückholungen, nationale und internationale Überführungen

Der nationale und internationale Transport von Verstorbenen wird in der heutigen mobilen und globalen Welt immer bedeutsamer, sei es im Zuge einer Überführung von Deutschland in ein Heimatland oder einer Rückholung aus dem Ausland nach Deutschland.

In beiden Fällen sind für den reibungslosen Ablauf landesspezifische Anforderungen und Formalitäten einzuhalten. Dank unseres langjährigen Expertenwissens, des eigenen Fuhrparks, der vielfältigen nationalen und internationalen Kontakte, als auch länderübergreifender Kooperationen, sind wir in der Lage, Überführungen kurzfristig, preiswert und zuverlässig für Sie durchzuführen.

Wir kümmern uns um die Formalitäten, Übersetzungen, um Abwicklungen mit Konsulaten und Behörden, um Transport per Sarg als auch den Versand der Urne und wir haben vielfältige Kontakte zu Dolmetschern, Versicherungen, Behörden, die uns dies erleichtern.

Zudem organisieren wir nach der Rückholung die den Wünschen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen entsprechende Bestattung, oder veranlassen die traditionsgerechte Beisetzung im Heimatland.

Dank unseres 24-Stunden-Services können wir unmittelbar reagieren und eine Überführung in die Wege leiten.

Bestattungen Karl Albert Denk berät Sie gerne und umfassend, damit die Überführung oder Rückholung unkompliziert, schnell und vorschriftenkonform für Sie durchgeführt wird. Wir organisieren alles rund um die Überführung und die Bestattung.

„Das Schönste, was ein Mensch hinterlassen kann,
ist ein Lächeln im Gesicht derjenigen, die an ihn denken.“
NN

Ablauf einer Überführung im Inland

Unabhängig davon, ob der Trauerfall zu Hause, in einem Heim oder einer Klinik eintritt, muss ein Verstorbener innerhalb der gesetzlichen Frist nach Eintreten des Todes mittels Leichenwagen zum Bestattungsunternehmen transportiert werden.

  • Der Transport kann erst erfolgen, nachdem ein Arzt den Totenschein ausgestellt hat.
  • Der Transport erfolgt per Fahrzeug oder Flug.
  • Der Sarg kann nach Wunsch gewählt werden. Bestattungen Karl Albert Denk bietet Ihnen eine große Auswahl an Särgen, die allen gesetzlichen Anforderungen auch für einen Flugtransport genügen.
  • Im Falle einer Urnenüberführung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert und die Urne an den Ort der Beisetzung gebracht.
  • Danach kümmert sich Bestattungen Karl Albert Denk darum, dass vor Ort die Bestattung und Trauerfeierlichkeit in Ihrem Sinne durchgeführt.

Unsere Checkliste erleichtert Ihnen den Überblick über die Anforderungen einer Überführung.

Bestattungen Karl Albert Denk nimmt Ihnen fachkundig und zuverlässig sämtliche Formalitäten und die gesamte Organisation einer Überführung ab. Sei es im Inland, sei es in das Ausland oder sei es eine Rückholung. Da die bürokratischen Hürden rund um eine Überführung hoch und vielfältig sind, ist es wichtig für einen zügigen und reibungslosen Ablauf, die Abwicklung in erfahrene Hände zu legen. Bestattungen Karl Albert Denk hat diese Erfahrung.

„Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann,
steht in den Herzen seiner Mitmenschen.“
Albert Schweitzer

Ablauf einer Überführung vom und ins Ausland

Überführungen in das Ausland erfordern die genaue Einhaltung der jeweiligen landesspezifischen Vorschriften.

Um einen Verstorbenen ins Ausland zu überführen, sind folgende Anforderungen üblich:

  • Es muss ein internationaler (mehrsprachiger) Leichenpass vorliegen, der beim zuständigen Standesamt, Gesundheits- oder Bestattungsamt – je Stadt und Gemeinde unterschiedlich – beantragt wird. Die Kosten variieren je Gemeinde zwischen ca. 20 und 120 €.

Um einen solchen Leichenpass zu erhalten werden diese Bescheinigungen benötigt:

  • Eine Sterbeurkunde oder eine standesamtliche Beurkundung des Sterbefalls
  • Die Todesbescheinigung, ausgestellt von einem Arzt
  • Die Bescheinigung durch Bestattungen Karl Albert Denk über die ordnungsgemäße Einsargung
  • Ein ärztliches Attest von Krankenhaus, Gerichtsmedizin oder Gesundheitsamt, das bestätigt, dass vom Leichnam keinerlei gesundheitliche Risiken ausgehen (u.U. landesspezifisch erforderlich)
  • Bei Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod, oder bei unbekannten Personen, muss der Staatsanwalt oder Amtsrichter eine Genehmigung erteilen.
  • Angaben über den Transportweg, d.h. den Absendeort, das Beförderungsmittel, den Beförderungsweg und den Bestimmungsort
  • Viele Länder verlangen die Einbalsamierung oder Konservierung (Thanatopraxie).
  • Zur Bestätigung, dass im Sarg keinerlei für den Zoll relevante Gegenstände transportiert werden, wird von einigen Ländern eine Zollbescheinigung gefordert, die Bestattungen Karl Albert Denk ausstellt.

Unsere Checkliste erleichtert Ihnen den Überblick über die Anforderungen einer Überführung.

Bestattungen Karl Albert Denk nimmt Ihnen fachkundig und zuverlässig sämtliche Formalitäten und die gesamte Organisation einer Überführung ab. Sei es im Inland, sei es in das Ausland oder sei es eine Rückholung. Da die bürokratischen Hürden rund um eine Überführung hoch und vielfältig sind, ist es wichtig für einen zügigen und reibungslosen Ablauf, die Abwicklung in erfahrene Hände zu legen. Bestattungen Karl Albert Denk hat diese Erfahrung.