Als erfahrener Bestatter in und um München nehmen wir uns jedem Trauerfall individuell an. Mit einer gelebten Mischung aus menschlichem Feingefühl und strukturierter Vorgehensweise, die uns ausmacht.

„Wir sind ein gewachsener Familienbetrieb und so fühlen und arbeiten wir.“

An unseren Standorten, wo wir uns auskennen, umfassende Trauerdienste anbieten und Sie persönlich betreuen.
Damit alles passt. Zu dem Leben, das wir feiern und zu den Angehörigen, die diesen Abschied mit uns gestalten.

Vielleicht als stille Beisetzung oder traditionelle Erdbestattung. Manchmal ruft das Bauchgefühl aber auch nach Pauken und Trompeten.

„Ich brauche jemanden, der die Seele greifen kann, aber auch alle bürokratischen Aufgaben im Griff hat.“

Ein Trauerfall ist eine Ausnahmesituation. Auf allen Ebenen – im Kopf, im Herz, im familiären Verbund. Wir sind für Sie da.

Herzlichst, Ihre Familie Karl Albert Denk

Checkliste


Was ist zu tun bei einem Todesfall?

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Dokumente


Alles Wichtige, was im Trauerfall benötigt wird

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Bestattungskosten


Was kostet eine Bestattung?

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Finanzierung


Für eine würdevolle Beisetzung

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Vorsorge


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Bestattungsform und Grabart.

Trauer braucht einen Ort des Gedenkens

Der individuell zum Verstorbenen passt und sich in ganz unterschiedlichen Bestattungsformen ausdrückt. Zum Beispiel als Feuerbestattung und Urnenbeisetzung auf dem kirchlichen Friedhof. Vielleicht neben dem Ehepartner und mit dem Wunsch, in einem vertrauten Umfeld zu ruhen. Aber auch neue Bestattungsarten können der persönlichen Lebenseinstellung entsprechen und sich passend anfühlen. Wir haben Asche auf dem Meer verstreut oder anonym in grüne Bergwiesen gebettet. Manchmal muss die Suche nach der richtigen Weise auch gemeinsam geschehen. Dann sind wir wie ein Baum auf dem Waldfriedhof – beruhigend für Sie da und doch tröstlich in Bewegung.

Unsere Firmenphilosophie

Als Bestatter haben wir nicht nur einen Beruf, sondern eine Berufung. Mit 160-jähriger Familiengeschichte im Bestattungswesen und einer Trauerkultur, die kein Patentrezept ist. Denn Trauer ist individuell. Darum verbinden wir unsere Erfahrung mit innovativer Offenheit und bieten neben menschlicher Nähe auch digitale Dienste an. Es ist wie mit Omas Apfelkuchen, eine ganz persönliche Zutatensache.

Wir sind Dienstleister, von ganzem Herzen, und sehen es als unsere Aufgabe, Sie im gewünschten Rahmen zu entlasten. Mit dem Blick auf feingefühlte Details, wie das spontan betreute Haustier oder ein bestimmter Duft im hauseigenen Verabschiedungsraum. Und vielleicht drückt es sich auch ein bisschen darin aus, dass wir die Entscheidung, ob sich dabei ein „Du“ oder „Sie“ gut anfühlt, Ihnen überlassen.

Der Verstorbene könnte ein eigener Verwandter sein – nach diesem Gedanken handeln wir. Ein Netzwerk, das wir persönlich kennen, hält diesen Grundsatz fest. So haben wir zum Beispiel ein privates Krematorium als Partner, das den Prozess der Einäscherung zügig und zugleich würdevoll durchführt. Oder vertrauen lokalen Blumenhändlern und Trauerrednern, die jenseits der Standardvarianten binden und sprechen.

VOR ORT

An unseren Standorten sind wir persönlich für Sie da. Dort kennen wir uns aus, haben gute Kontakte und öffnen so vertraute Türen, die Sie und Ihre Gefühlswelt hineinlassen.

HAUSBESUCH

Bei Bedarf kommen wir natürlich auch zu Ihnen nach Hause. Und informieren Sie gerne im Vorhinein ganz transparent über alle Serviceoptionen und damit verbundene Preise.

ONLINE-BERATUNG

Wir sind 24 Stunden, an 365 Tagen erreichbar. Auch auf verschiedenen Online-Kanälen, die von Email bis Videochat reichen und eine sehr flexible Kommunikation ermöglichen.

NAH UND FERN

Wir verfügen über ein großes Netzwerk, das bayern-, bundes- und weltweit funktioniert und uns dazu befähigt, völlig ortsunabhängig zu vermitteln, zu überführen und sich zu kümmern.

Karl Albert Denk Bestattungen München

St.-Bonifatius-Straße 8
81541 München

Telefon: 089 – 64 24 86 80
Telefax: 089 – 64 24 86 811

info@karlalbertdenk.de

Unsere weiteren Standorte:

Erding


Kirchgasse 2a, 85435 Erding, Tel: 08122 – 22 70 60

MEHR ZUM STANDORT

Freising


Prinz-Ludwig-Straße 5, 85354 Freising, Tel: 08161 – 49 65 31 7

MEHR ZUM STANDORT

Neufahrn


Echinger Straße 17, 85375 Neufahrn b. Fs., Tel: 08165 – 79 96 24

MEHR ZUM STANDORT

Eichenau


Hauptstraße 26, 82223 Eichenau, ­Tel: 08141 – 50 92 922

MEHR ZUM STANDORT

Grünwald


Rathausplatz 1, 82031 Grünwald, Tel: 089 – 64 91 13 70

MEHR ZUM STANDORT

Zertifizierte und garantierte Qualität:

Entlastung ist unsere Aufgabe.

Darum sind wir an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Häufig gestellte Fragen an Karl Albert Denk Bestattungen

Maßgeblich ist in erster Linie der Wille des Verstorbenen, der ohne Einhaltung einer besonderen Form geäußert werden kann. War der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes noch nicht sechzehn Jahre alt oder geschäftsunfähig, dann kommt es auf den Willen der Personensorgeberechtigten an. Ein Betreuer entscheidet hierüber, sofern bei der Betreuungsanordnung die Totenfürsorgeberechtigten in dessen Aufgabenkreis fiel. Ist der Wille der Vorgenannten nicht nachweisbar, kommt es auf den Willen der nächsten. Angehörigen an. Sofern die Gemeinde im Wege der Ersatzvornahme für die Bestattung zuständig ist, hat diese das Bestimmungsrecht.

Für die Bestattung haben grundsätzlich die nächsten Angehörigen zu sorgen. Diese sind der Reihe nach: der Ehegatte oder Lebenspartner, die Kinder, die Eltern – bei Annahme Volljähriger (§1767 BGB) der Annehmende vor den Eltern, die Großeltern, die Geschwister, die Kinder der Geschwister des Verstorbenen, die Verschwägerten ersten Grades. Sodann folgen die Personensorgeberechtigten, der Betreuer, soweit dies von der Betreuung umfasst ist. Für besondere Konstellationen (z.B. auf Schiffen, in Krankenhäusern, in Heimen) gelten, sofern nicht schon eine Totenfürsorgepflicht nach den obigen Regeln gegeben ist, besondere Regelungen.

Ja, denn es herrscht grundsätzlich zum einen Beisetzungszwang und zum anderen Friedhofszwang. Dies ergibt sich aus Art. 1 des Bayerischen Bestattungsgesetz und einem Rückschluss aus Art. 12 des Bayerischen Bestattungsgesetz.

Nach § 74 SGB XII werden die erforderlichen Kosten übernommen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Es handelt sich um einen sozialhilferechtlichen Anspruch eigener Art. Grundsätzlich ist der Träger örtlich zuständig, der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe geleistet hat. Fehlt es daran, dann ist der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

Für die Sargausstattungen und Kleidung ist gem. § 30 Abs. 4 Satz 1 BestV wegen des Gesundheits- und Umweltaspekts leicht vergängliches Material zu verwenden. Die Anforderungen, die dabei an Särge gestellt werden, geltend auch für Grabbeigaben. So ist darauf zu achten, dass bei der Feuerbestattung eine geringe Emissionen entsteht und bei einer Erdbestattung die Auflösung sowie der Grundwasserschutz gewährleistet sind. Der Friedhofsträger kann durch Verordnung weitere Anforderungen an die Beschaffenheit von Bekleidung und Sargausstattung regeln, wie z.B. die Verwendung von Naturfasern und das Verbot von nicht biologisch abbaubarem Material.