Ihr Bestatter in München KARL ALBERT DENK

Was kostet eine Bestattung? – Info für München und Umgebung

Eine Bestattung kostet in München ab etwa 5.000 Euro – oft auch deutlich mehr. Das liegt daran, dass sich die Gesamtkosten aus vielen verschiedenen Bereichen zusammensetzen. Manche Posten wie Verwaltungsgebühren sind bei jeder Bestattung ähnlich hoch. Bei anderen haben Ihre persönlichen Wünsche großen Einfluss auf den Preis. Wir erklären Ihnen, wie sich die Kosten zusammensetzen und was Sie wissen sollten – egal ob Sie vorausplanen oder aktuell betroffen sind.

Wie setzen sich Bestattungskosten zusammen?

Die Kosten für eine Bestattung teilen sich in drei große Bereiche auf:

  1. Bestatterleistungen – alles, was der Bestatter organisiert und durchführt
  2. Öffentliche Gebühren (inkl. Friedhofskosten) – behördliche und kommunale Kosten
  3. Externe Dienstleistungen – Grabstein, Trauerfeier und weitere individuelle Wünsche

Bestatterleistungen

Ein professioneller Bestatter übernimmt die komplette Organisation der Bestattung und Trauerfeier. Dazu gehören die Abholung des Verstorbenen, die hygienische Versorgung und alle notwendigen Formalitäten. Außerdem kümmert er sich um die gesamte Ausstattung mit Totenkleid, Sarg oder Urne.

Die 5 wichtigsten Leistungen im Überblick:

  • Überführung des Verstorbenen
  • Sarg oder Urne
  • Totenbekleidung und Ausstattung
  • Hygienische Versorgung und Aufbahrung
  • Organisation der Trauerfeier

Gesamtkosten: ab ca. 2.500 bis über 6.000 Euro

Die Kosten hängen stark vom Serviceumfang ab – von der einfachen Grundversorgung bis zur luxuriösen Ausstattung. Einen großen Einfluss hat die Wahl des Sarges oder der Urne.

Öffentliche Gebühren & Friedhofskosten

Behördliche Gebühren und Friedhofskosten sind unvermeidlich. Dazu gehören Sterbeurkunden, Bestattungserlaubnis und bei Überführungen der Leichenpass. Friedhofskosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: einmalige Beisetzungsgebühren und langfristige Grabnutzungsgebühren (meist für 20 bis 30 Jahre). In Ballungsräumen wie München sind die Grabstellengebühren deutlich höher als in ländlichen Gebieten. Typische Kosten im Überblick:

Behördliche Gebühren: ca. 250 bis 500 Euro

  • Sterbeurkunden & Amtsgebühren
  • Ärztliche Leichenschau
  • Nutzung von Kühlungseinrichtungen am Sterbeort


Grabnutzungsgebühr
(10 bis 30 Jahre; Standort München):

  •   Erdwahlgrab: ab ca. 1.300 bis 2.700 Euro
  •   Urnenwahlgrab: ab ca. 900 bis 1.800 Euro
  •   Reihengrab (Sarg): ab ca. 600 bis 2.100 Euro
  •   Reihengrab (Urne): ab ca. 500 bis 1.300 Euro


Bestattungsgebühren oder Beisetzungsgebühren: ab ca. 1.000 bis 2.500 Euro

  • Öffnen des Grabes
  • Mitarbeiterleistung für die Beisetzung von Sarg oder Urne
  • Nutzung der Friedhofseinrichtungen (Halle/Kapelle, Musikanlage)
  • Einäscherung im Krematorium (bei Feuerbestattung)


Insgesamt: ab ca. 2.000 Euro

Besonders wichtig: Die Wahl der Grabstelle hat großen Einfluss auf die Kosten. Die Grabnutzungsgebühren sind Einmalzahlungen für 10 bis 30 Jahre. Danach kann die Nutzung verlängert oder die Grabstelle neu vergeben werden.

Externe Dienstleistungen

Der dritte Kostenbereich umfasst handwerkliche Leistungen und Services, die Sie sehr individuell gestalten können. Bei einer Erdbestattung beginnt es mit dem Grabstein und der Gravur. Ein wichtiger Posten ist die Trauerfeier mit Bewirtung, Dekoration und Gestaltung. Diese Kosten steigen mit der Anzahl der Gäste.

Typische Kosten im Überblick:

  • Grabstein: ab ca. 1.500 bis 5.500 Euro
  • Grabplatte (für Urnengrab): ab ca. 300 bis 3.000 Euro
  • Blumenschmuck: ab ca. 100 bis 1.000 Euro
  • Traueranzeige (Zeitung): ab ca. 600 Euro
  • Trauerdruck (Sterbebilder / Trauerkarten): ab ca. 120 Euro
  • Trauerredner (frei): ab ca. 350 bis 700 Euro
  • Live-Musik: ab ca. 500 Euro
  • Kirchengebühren: ab ca. 50 Euro
  • Trauerkaffee: ab ca. 20 bis 50 Euro pro Gast


Gesamtkosten
: 2.000 bis 8.000 Euro

Gerade die musikalische Gestaltung und die Auswahl des Trauerredners können dafür sorgen, dass eine Bestattung lange in Erinnerung bleibt und Angehörigen eine wichtige gemeinsame Erinnerung schenkt.

Wer muss die Bestattungskosten bezahlen?

Grundsätzlich gibt es verpflichtete Personen, die zunächst die Bestattungskosten zu tragen haben. Es können sich aber im Rahmen der Erbregelungen andere Personen ergeben, die nachträglich die Kosten erstatten müssen.

(Beispiel: Angehöriger gibt Bestattung in Auftrag, Kinder erben. Angehörige übernehmen Bestattungskosten, über die Erbregelung kann im Nachhinein der Bestattungskosten-Anteil auf die Erben zurückfallen.)

Reihenfolge der Bestattungspflichtigen:

  1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Weitere Verwandte (nur bei fehlenden nahen Angehörigen)


Wichtig zu wissen
:

  • Auch bei Erbausschlagung bleibt die Zahlungspflicht bestehen
  • Die Kosten können rechtlich nicht abgelehnt werden – nur die Erbschaft
  • Selbst, wenn man mit dem Verstorbenen über eine lange Zeit hinweg keinen Kontakt hatte, muss trotzdem eine Bestattung organisiert und zu bezahlt werden

Welche Versicherungen helfen bei der Bezahlung?

Verschiedene Versicherungen können zur Bezahlung der Bestattung beitragen:

  • Sterbegeldversicherung: Zweckgebundene Auszahlung im Todesfall
  • Lebensversicherung: Auszahlung an Begünstigte, kann teilweise für die Bestattung verwendet werden
  • Unfallversicherung: Bei Todesfall durch Unfall oder Arbeitsunfall
  • Treuhand: Wenn im Rahmen eines abgeschlossenen Bestattungsvorsorgevertrags ein Treuhandkonto eingerichtet wurde

Wichtiger Hinweis: Die Auszahlung muss meist extra beantragt werden. Ideal ist es, wenn eine Vorsorgevollmacht oder ein Bestattungsvorsorgevertrag vorliegt. Einerseits können darüber wichtige Finanzierungsbausteine vorab festgelegt werden, andererseits können Sie dem Bestatter hierüber wichtige Vollmachten erteilen – um z.B. Versicherungen auszahlen zu lassen.

Kostensparende Bestattungsformen

Es gibt Bestattungsformen, die in der Regel mit geringeren Kosten verbunden sind als eine klassische Erdbestattung.

Pflegefreies Grab

Spart Kosten, weil auf individuellen Grabstein, persönliche Grabgestaltung und dauerhafte Grabpflege verzichtet wird. Die Beisetzung erfolgt in einem Gemeinschaftsgrab. Dadurch entfallen sowohl die Gestaltungskosten als auch die jahrzehntelangen Pflegekosten.

Baumbestattung

Reduzierte Kosten durch den Wegfall von Grabstein, Grabgestaltung und Grabpflege. Der Baum dient als natürliches Grabmal, die Natur übernimmt die Pflege. Die Grabstellengebühren sind aber in der Regel vergleichbar mit traditionellen Friedhöfen.

Seebestattung

Eliminiert alle langfristigen Kosten, da keine Grabstelle erworben und gepflegt werden muss. Nach der einmaligen Beisetzung entstehen keine weiteren Kosten für Grabnutzung, -pflege oder -erneuerung. Grabstein und Grabgestaltung entfallen komplett.

Alle vorgestellten Lösungen haben ihre Berechtigung. Es kommt auf Ihre Lebenssituation, Ihr Alter und Ihre finanziellen Möglichkeiten an. Wir helfen Ihnen dabei, das richtige Gesamtpaket zu finden!

Haben Sie Fragen?

Das Thema Bestattungskosten ist komplex. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Wir beraten Sie ehrlich und unabhängig. In einem ruhigen Gespräch finden wir gemeinsam heraus, was für Sie die beste Lösung ist.

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