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Ihr Bestatter in München KARL ALBERT DENK

RATGEBER – SCHRITT FÜR SCHRITT

Hinterbliebenenrente & Rente: Wir entlasten Sie im Sterbefall

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Neben der Trauer müssen in kurzer Zeit administrative Aufgaben geregelt werden – dazu gehört auch die Abwicklung der gesetzlichen und privaten Renten des Verstorbenen. Ein wichtiger Baustein ist hierbei oft, die Witwenrente bzw. Hinterbliebenenrente zu beantragen. 

Als Ihr zuverlässiger Bestatter in München, Erding, Freising, Neufahrn und Eichenau steht Ihnen Bestattungen Karl Albert Denk partnerschaftlich und beratend zur Seite. Diese Unterstützung ist Bestandteil unseres Service-Angebots im Rahmen der Trauerfallberatung – es entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Private Rentenversicherungen:

Auch bei privaten Renten- und Lebensversicherungen unterstützen wir Sie gerne individuell bei den notwendigen Benachrichtigungen und Abmeldungen. Geben Sie uns hierzu einfach alle relevanten Informationen wie den jeweiligen Versicherungsträger (die Firma) sowie die Versicherungsschein- und Vertragsnummer durch. Wir prüfen dann umgehend für Sie, was wir direkt für Sie übernehmen können.

Sprechen Sie uns einfach an – wir gehen alles Schritt für Schritt mit Ihnen durch.

Die 3 wichtigsten Schritte im Überblick

Schritt 1: Abmeldung der gesetzlichen Rente (Sofortmaßnahme)

Mit dem Ende des Sterbemonats erlischt der Anspruch auf die laufende Rente des Verstorbenen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Rentenzahlungen unverzüglich eingestellt werden müssen, um spätere, oft komplizierte Rückforderungen der Rentenkasse zu vermeiden.

Gut zu wissen:

Die Hinterbliebenenrente (umgangssprachlich auch als „Witwenrente oder Witwerrente“ bekannt) wird von den Rentenkassen nicht automatisch ausgezahlt. Hier müssen rechtzeitig Anträge gestellt werden. Bei privaten Rentenversicherungen unterstützen wir Sie ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen und unseren Möglichkeiten.

Unser Service:

Wenn Sie uns die Rentennummer (Versicherungsnummer) des Verstorbenen übergeben, übernehmen wir die offizielle und fristgerechte Abmeldung für Sie. Das erspart Ihnen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und ist Teil unseres Serviceangebots.

Schritt 2: Beantragung des Rentenvorschusses („Sterbevierteljahr“)

Wenn der Verstorbene bereits eine gesetzliche Rente bezogen hat und verheiratet war, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, stehen dem überlebenden Partner für die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat die Rentenbezüge in voller Höhe zu.

Dieses sogenannte Sterbevierteljahr kann in einer Summe als Einmalzahlung beantragt werden, weshalb man auch von einem Rentenvorschuss spricht. Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet.

Unser Service:

Wir beantragen den sogenannten Rentenvorschuss gerne in Ihrem Namen. Ihr Trauerfallberater entnimmt hierfür eine der gebührenfreien Sterbeurkunden (die speziell für Rentenzwecke ausgestellt werden) und verschickt den Antrag, den gemeinsam mit Ihnen im Beratungsgespräch ausgefüllt wird, an die deutsche Rentenversicherung (DRV). Das bietet eine finanzielle Entlastung in den ersten Wochen.

Gut zu wissen:

Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall beim Renten-Service der Deutschen Post gestellt werden. Wenn Sie keinen Gebrauch von dieser Vorschusszahlung machen möchten, verfallen die Rentenbezüge nicht. Das Sterbevierteljahr wird bei Nichtbeantragung des Vorschusses später mit der regulären Hinterbliebenenrente (Witwenrente) angerechnet.

Schritt 3: Formeller Antrag auf Hinterbliebenenrente

Der Rentenvorschuss ist eine wichtige Soforthilfe, ersetzt jedoch nicht den formellen Antrag auf die dauerhafte Hinterbliebenenrente. Diese wird erst nach Ablauf der drei Monate gezahlt und muss direkt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragt werden.

Unser Service:

Wir übernehmen die Terminvereinbarung für Sie und begleiten Sie auf Wunsch auch beim Telefonat.

Gut zu wissen:

Wie läuft die Antragstellung ab? Der Antrag kann schriftlich, online oder telefonisch gestellt werden. Der telefonische Weg ist erfahrungsgemäß am einfachsten: Ein Berater der DRV führt Sie durch die Fragen und füllt den Antrag gemeinsam mit Ihnen aus (Dauer: ca. 60 Minuten). Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

FRIST

Sie haben ab dem Sterbedatum ein Kalenderjahr (12 Monate) Zeit, den Antrag zu stellen, ohne dass Ansprüche verfallen. Stellen Sie den Antrag erst nach Ablauf der 12 Monate, beginnt die Auszahlung erst ab dem Antragsmonat und frühere Bezüge verfallen unwiederbringlich. Unsere Empfehlung: Unterschätzen Sie den bürokratischen Aufwand nicht. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – idealerweise in den ersten Wochen.

Weitere Informationen zur Hinterbliebenenrente

Checkliste: Was Sie für den Antrag brauchen

Legen Sie bereit, was vorhanden ist. Fehlende Dokumente können nachgereicht werden.

Persönliche Dokumente

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Ihre Bankverbindung (IBAN)

Rente und Krankenkasse

  • Rentennummern von Ihnen und dem Verstorbenen
  • Aktuelle Rentenbescheide oder letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen
  • Eigener Rentenbescheid (falls Sie selbst bereits Rente beziehen)
  • Krankenkasse: Name, Anschrift, Versichertennummer und Versicherungszeit (von Ihnen und dem Verstorbenen)
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)

Einkommen & Sonstiges

  • Nachweise über Ihr aktuelles Bruttoeinkommen
  • Betriebsrente: Name, Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle
  • Nachweise über Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld)
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Bei Vertretung: Vollmacht & Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Falls zutreffend: Nachweis über Berufsausbildung des Verstorbenen, DDR-Sozialversicherungsausweis, Vertriebenenausweis / Spätaussiedlerbescheinigung

Voraussetzungen im Überblick

Mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Hinterbliebenenrente, die Frauen und Männern gleichermaßen zusteht. Sie haben Anspruch darauf, wenn:

  1. die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Todeszeitpunkt mindestens ein Jahr bestand (Ausnahme: plötzlicher Unfalltod).
  2. der Verstorbene die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt hat (oder bereits Rente bezog / durch Arbeitsunfall verstarb).
  3. Sie nicht erneut geheiratet haben.

Große vs. kleine Witwenrente?

Rente Höhe* Dauer Voraussetzung (mindestens eine erfüllt)
Große Witwenrente 55 % Unbegrenzt Sie sind mind. 46 Jahre und 6 Monate Jahre alt (Stand: 2026; Anm.: zwischen 2025 und 2028 steigt das Mindestalter für die große Witwenrente jedes Jahr um 2 Monate), erwerbsgemindert ODER erziehen ein Kind unter 18 Jahren (bzw. ein behindertes Kind ohne Altersgrenze).
Kleine Witwenrente 25 % Max. 24 Monate Sie erfüllen keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente.

Die Prozentwerte beziehen sich auf den Rentenanspruch des Verstorbenen. Bei Ehen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen (altes Recht) noch 60 % statt 55 % gelten.

Einkommensanrechnung (ab dem 4. Monat)

Haben Sie eigene Einkünfte, wird ein Teil davon nach dem Sterbevierteljahr angerechnet:

  1. Freibetrag ermitteln: Ihr Freibetrag liegt bei 1.122,53 € netto (Stand: Zeitraum 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 – erhöht sich pro minderjährigem Kind). Nur Einkommen darüber wird berücksichtigt.
  2. Pauschalabzug: Vom Bruttogehalt zieht die DRV pauschal 40 % ab, um das Nettoeinkommen zu ermitteln. Minijobs bleiben in der Regel anrechnungsfrei.
  3. Anrechnung: Vom Nettoeinkommen, das den Freibetrag übersteigt, werden 40 % von der Witwenrente abgezogen.

Rechenbeispiel

Position Betrag
Ihre reguläre Witwenrente 400,00 €
Ihr eigenes Bruttoeinkommen 2.100,00 €
Ihr pauschales Netto (nach 40 % Abzug) 1.260,00 €
Betrag über dem Freibetrag (1.260,00 € − 1.122,53 €) 137,47 €
Davon angerechnet (40 %) 54,99 €
Ihre tatsächliche Witwenrente 345,01 €

Wie wir Sie im Raum München und Umgebung unterstützen

Die bürokratischen Aufgaben nach einem Todesfall können überwältigend wirken. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen.

  • Wir beraten Sie einfühlsam zu allen Schritten rund um die Rentenformalitäten.
  • Wir übernehmen die Abmeldung und die Beantragung des Vorschusses.
  • Wir helfen Ihnen, die benötigten Dokumente zusammenzustellen.
  • Wir vereinbaren auf Wunsch Ihren Telefontermin mit der Deutschen Rentenversicherung und begleiten Sie beim Gespräch.


Sprechen Sie uns an. Wir sind an 365 Tagen im Jahr persönlich für Sie erreichbar.

ratgeber witwenrente illustration

Autor:

Karl Albert Denk | Bestatter & Geschäftsführer

Ihr direkter Draht

Sie können uns jederzeit kontaktieren – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Es besteht keine Verpflichtung, und keine Frage ist zu unbedeutend.

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