Kostenabsicherung & Kostenvorsorge in der Bestattungsvorsorge
Nachdem die gewünschten Inhalte der Bestattungsvorsorge festgelegt sind, wird ein entsprechender Bestattungsvorsorgevertrag formuliert.
Sie können sich zwischen Einmalzahlung, monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Beiträgen an unsere Vertragspartner entscheiden.
Die Bestattungskosten können Sie durch verschiedene Varianten absichern:
Bestattungen Karl Albert Denk – Ihr Bestattungsinstitut in und um München, Grünwald, Erding, Freising und Neufahrn bei Freising – berät Sie umfassend und organisiert alles rund um die Bestattungsvorsorge für Sie.
Einmalzahlung an die Treuhand AG
Ihre Vorsorgesumme wird als mündelsicheres Kapital angelegt und verzinst. Das Treuhandvermögen wird ständig von einem Aufsichtsrat kontrolliert, in dem das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. vertreten ist. Zusätzlich ist Ihre Treuhandeinlage durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften Sparkasse abgesichert. Ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist grundsätzlich kündbar.
Ihre Vorteile einer Treuhandzahlung:
- Auch über das 80. Lebensjahr hinaus abschließbar
- 100 % Sofortschutz ab der Einmalzahlung
- Sicherheit durch Bankbürgschaft einer Sparkasse
- Schutz vor einer Kündigung (entgegen des Willens des Vorsorgenden) des Treuhandvertrages durch Eintrag einer Vorsorgevollmacht in die Bundesnotarkammer (gesondert berechneter Service)
Im Todesfall zahlt die Treuhand AG das Vermögen, einschließlich angesparter Zinsen, zur Erfüllung Ihrer Bestattungsvorsorge an uns aus.